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Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten

Alle öffentlichen Schulen müssen, wenn sie personenbezogene Daten verarbeiten, nach Art. 30 der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten führen. In diesem Zusammenhang wird besonders auf die Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums "Datenschutz an öffentlichen Schulen" hingewiesen.

Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport bietet allen Schulen über das webbasierte System vvbw-online entsprechende Hilfestellung an. Konkrete Informationen zu diesem System finden sie in den Hinweisen zu vvbw-online.

Das Verzeichnis kann erreicht werden über https://vvbw.kultus-bw.de

Weitere Informationen:

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