In der Regel entspricht nur ein kleiner Anbieterkreis den Vorgaben der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO).
Um Ihnen eine Hilfestellung anbieten zu können, hat das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport eine Liste mit alternativen Anbietern erstellt. Auf Vollständigkeit wird in dieser Auflistung verzichtet. Das Ministerium weist ausdrücklich darauf hin, dass die genannten Dienstleister durch die Schule selbst zur Einhaltung technischer und organisatorischer Maßnahmen zu prüfen sind.
Empfehlungen für mögliche Alternativen:
TeamDrive (ausgezeichnet vom Landesdatenschutzbeauftragten Schleswig-Holstein)
Eine weitere Auswahlhilfe finden Sie im Intranet der Kultusverwaltung unter der Rubrik "Datenschutz an Schulen" - "Service".
Für tiefergehende Informationen zu Cloud-Diensten lesen sie hier einen Auszug aus dem 30. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Baden-Württemberg.
Hinweise ob und unter welchen Bedingungen verschlüsselte personenbezogene Daten in Clouds gespeichert werden können, finden sie unter Verschlüsselung von Speichermedien.