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Kommunikationsplattformen am Beispiel WhatsApp

Der WhatsApp Messenger ist ein plattformübergreifendes Anwendungsprogramm für internetfähige Mobiltelefone zum Austausch von Nachrichten. Damit ist es möglich, Nachrichten auszutauschen, ohne für SMS zu bezahlen. Neben dem Austausch von Mitteilungen besteht die Möglichkeit, Foto-, Kontakt-, Video- und Audiodateien auszutauschen sowie den eigenen Standort mitzuteilen, der per GPS ermittelt wurde. WhatsApp synchronisiert sich mit dem Adressbuch des Telefons, so dass der Benutzer kein separates Adressbuch führen muss. WhatsApp gibt es für Apple iOS, Android, BlackBerry OS, Symbian, Nokia Series 40, Windows Phone 7, Windows Phone 8 und Meego. Der Diensteanbieter hat seinen Sitz in "California / USA".

Zur Nutzung von WhatsApp müssen beide Kommunikationspartner die App auf Ihrem Mobiltelefon installiert haben. Und hier liegt das Problem, denn bei der Installation der App muss der Nutzer eine Erlaubnis zur Adressbuchabfrage erteilen. Anschließend werden die Adressbucheinträge automatisch auf den Server des Anbieters von WhatsApp geladen und eine Liste mit Kontakten aus dem Adressbuch erstellt, die ebenfalls diese App verwenden. Diese Liste ist auf dem Server des Anbieters gespeichert. Zudem erfährt ein Nutzer und auch der Provider, wann andere Nutzer das letzte Mal online waren und ob sie gerade aktiv sind. Sämtliche Nachrichten liegen auf den Servern des Anbieters, der WhatsApp betreibt.

Gemäß US-Patriot Act haben dann auch US-amerikanische Sicherheitsbehörden Zugriff auf diese Daten.Die AGBs, welchen man für eine Nutzung zustimmen muss, erfüllen darüber hinaus nicht die Anforderungen des deutschen Datenschutzrechts.
Der Niedersächsische Datenschutzbeauftragte rät grundsätzlich von der Nutzung von WhatsApp ab, auch wenn der Dienst günstiger als SMS-Versenden sei. Auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat 2012 Nutzern der App geraten, nicht weiter über öffentliche, unverschlüsselte WLANs zu kommunizieren. Stattdessen sollte von allen Kommunikationsteilnehmern die eigene Mobilfunk-verbindung verwendet werden.

Zusammenfassend ist daher festzustellen, dass jede dienstliche Nutzung von WhatsApp an Schulen aus datenschutzrechtlichen Gründen unzulässig ist.

Ferner ist es natürlich nicht möglich, Schüler zur Verwendung von WhatsApp zu verpflichten. Und nicht jeder Schüler besitzt ein Smartphone. Auch aus diesen Gründen halten wir dieses Medium als ungeeignet zur Verwendung innerhalb des unterrichtlichen Umfeldes.
Denselben grundsätzlichen technischen Funktionsweisen und daraus resultierenden rechtlichen Bedingungen sind auch Anbieter wie Skype, u.a. unterworfen und können daher ebenfalls nicht verwendet werden.


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